Diakoninnen und Diakone sind in Kirche und ihrer Diakonie beruflich oder auch ehrenamtlich tätig. Ein wichtiges Anliegen ist es, dabei zu helfen, die Kirche diakonischer und die Diakonie kirchlicher zu gestalten. Zur staatlich anerkannten Fachlichkeit ist für die Einsegnung in das Diakonenamt eine theologische Qualifikation nach landeskirchlichen Maßstäben erforderlich. Die Landeskirche ordnet das Diakonenamt. Die Berufung in dieses Amt erfolgt auf Lebenszeit und ist mit der Mitgliedschaft in einer anerkannten Gemeinschaft verbunden.


Die Besonderheit des Diakonenhauses Moritzburg besteht darin, dass es in einer Vereinsstruktur organisiert ist und zugleich in einer engen und klar definierten Verbindung zur sächsischen Landeskirche steht.

 

Die Gründung des sächsischen Diakonenhauses fand am Sonntag Miserikordias Domini statt. Seither begleitet der Tages- bzw. Wochenpsalm (Psalm 23) die „Moritzburger“ als „Hauspsalm“: „Der Herr ist mein Hirte. Mir wird nichts mangeln ...“. Die Ordnung der Gemeinschaft Moritzburger Diakone und Diakoninnen bringt das Selbstverständnis der Gemeinschaft zum Ausdruck.

Erfahren Sie mehr über Organisation und Auftrag der Gemeinschaft im Buch "Geistliche Gemeinschaften in Sachsen" von Johannes Berthold und Markus Schmidt (Hg.), Verlag Pro Business.


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